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Friedhofsgebühren: Wie viel kostet ein Grab

Die Friedhofsgebühren sind eine signifikante Kostenposition bei der Bestattung. Daher ist es wichtig, vorher über mögliche Kosten informiert zu sein, um das richtige Grab auszuwählen.

Wir sind jeden Tag mit Friedhofsverwaltungen im Kontakt und haben über die Zeit eine Datenbank von Friedhofsgebühren, Friedhofssatzungen und Antragedokumenten erstellt.
Um Ihnen die Suche einfacher zu machen, stellen wir die Daten hier öffentlich an einem zentralen Ort zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass wir diese Datenbank nach bestem Wissen und Gewissen pflegen. Für die Richtigkeit der frei zur Verfügung gestellten Daten können wir nicht garantieren.

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine emotionale und schwierige Zeit, in der man sich ungerne mit Finanzen und behördlichen Vorgaben auseinandersetzen möchte. Doch fallen bei der Organisation einer Beisetzung mitunter erhebliche Kosten für den Erwerb eines Grabes und die damit verbundenen Friedhofsgebühren an. Damit es bei der Auswahl des Grabes für Sie nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt, erklären wir im folgenden Text wie sich die Friedhofskosten zusammensetzen und was Sie beim Kauf eines Grabes beachten sollten

 

So setzen sich die Friedhofsgebühren zusammen

Die Friedhofsgebühren bei einer Bestattung setzen sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen: den Kosten für das Grab selbst und den sogenannten Beisetzungsgebühren. Die Kosten für das Grab werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und hängen von der Art des Grabes ab, das Sie wählen. Die Beisetzungsgebühren werden für das Öffnen der Grabstelle, die Vorbereitung des Grabes für die Beisetzung sowie das anschließende Schließen des Grabes erhoben. Darüber hinaus können noch weitere Kosten für die Nutzung des Kühlraums oder der Trauerhalle sowie für Träger der Urne oder des Sarges anfallen.

 

Nutzungsrecht statt Grabkauf

Obwohl oft von einem Grabkauf die Rede ist, handelt es sich dabei um einen irreführenden Begriff, denn ein Grab kann in der Regel nicht gekauft werden. Vielmehr erwerben Sie ein Nutzungsrecht, das auf einen gewissen Zeitraum beschränkt und mit einer Miete oder Pacht vergleichbar ist. Möchten Sie oder Ihre Nachkommen das Grab nach Ablauf des Nutzungsrechtes weiterhin nutzen, müssen Sie die Grabnutzung verlängern und die jeweiligen Gebühren erneut entrichten. Dies ist allerdings nur bei einem Wahlgrab möglich. Reihengräber können nach Ablauf der Nutzungszeit nicht mehr verlängert werden.

 

Dauer des Grabnutzungrechts

Der Zeitraum für die Nutzung eines Grabes wird vom jeweiligen Friedhofsamt festgelegt und richtet sich nach den Bestattungsverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Aber auch lokale Gegebenheiten wie zum Beispiel die Beschaffung des Erdbodens haben Einfluss auf die Dauer des Nutzungrechtes. Denn die Zeitspanne des Nutzungsrechtes soll vor allem eine angemessene Totenruhe gewährleisten. Gerade bei Erdbestattungen möchte man die vollständige Verwesung des Leichnams sicherstellen, bevor das Grab wieder neu belegt wird. Dies wird auch Ruhezeit genannt. Für Urnengräber liegt die Ruhezeit in der Regel zwischen 10 und 20 Jahren, bei einer Erdbestattung beträgt die Ruhezeit in den meisten Bundesländern zwischen 20 und 30 Jahren.

 

Unterschied zwischen Reihengrab und Wahlgrab

Bei der Dauer des Nutzungrechtes kommt es auch darauf an, ob es sich bei dem Grab um ein Reihen- oder ein Wahlgrab handelt. Wahlgräber sind Gräber, deren Lage Sie sich auf dem jeweiligen Friedhof auswählen dürfen. Diese Gräber lassen sich nach Ablauf der Ruhefrist weiter verlängern und können über mehrere Jahrzehnte in Familienbesitz bleiben. Daher wird das Nutzungsrecht auch häufig für einen längeren Zeitraum vergeben, als es die Ruhefrist vorsieht. Reihengräber sind hingegen Gräber, die von der Friedhofsverwaltung „der Reihe nach“ vergeben werden. Die Nutzungsfrist lässt sich nicht verlängern und ist in der Regel genauso lang wie die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist. Somit ist der Erwerb eines Reihengrabes auf den meisten Friedhöfen günstiger als der Kauf eines Wahlgrabes.

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Grabkosten für unterschiedliche Grabarten

Wie bereits erwähnt kann die Höhe der Grabkosten regional stark variieren. Friedhöfe in ländlicheren Gebieten sowie kirchlich verwaltete Friedhöfe sind eher günstiger als städtische Friedhöfe und Friedhöfe in stark besiedelten Regionen. Wir empfehlen daher immer, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung zu informieren. Oft ist die Gebührenordnung auch online einsehbar. Damit Sie aber eine ungefähre Vorstellung von den Grabkosten bekommen, geben wir Ihnen im Folgenden eine grobe Übersicht aufgeteilt nach der jeweiligen Grabart.

Friedhofsgebühren für Urnengräber

Bei Urnengäbern als Reihengrab handelt es sich um die günstigste Grabvariante. Das Nutzungsrecht für ein solches Grab kann man bereits ab ungefähr 450 Euro erwerben, maximal kostet ein solches Grab bis zu 1600 Euro. Urnengräber, die als Wahlgrab erworben werden, sind etwas teurer und fangen bei ungefähr 600 Euro an. In dicht besiedelten Städten wie Hamburg oder Köln kostet ein Urnenwahlgrab allerdings bis zu 2500 Euro.

Wenn Sie sich für eine Urnenbestattung entscheiden, haben Sie auf manchen Friedhöfen auch die Möglichkeit, die Urne in einer Urnenwand, auch Kolumbarium genannt, bestatten zu lassen. Diese Art der Bestattung erfreut sich immer größerer Beliebtheit, da das Grab nicht gepflegt werden muss und mit keinerlei Aufwand verbunden ist. Dementsprechend sind auch die Nutzungsgebühren etwas höher als die für Urnenerdgräber und liegen ungefähr zwischen 1000 und 3000 Euro

Friedhofsgebühren für Erdgräber

Erdgräber als Reihengräber werden immer nur als einstelliges Grab vergeben. Das heißt, dass maximal zwei Menschen übereinander darin Platz finden. Das günstigste Erdreihengrab fängt bei ungefähr 800 Euro an, die Preisspanne reicht hier bis zu 2500 Euro. Ein Erdwahlgrab kann als einfaches Grab oder als Doppelgrab erworben werden. Die Kosten für ein Einzelgrab fangen bei ungefähr 1000 Euro an, für das Nutzungrecht eines Doppelgrabes müssen Sie mit bis zu 3500 Euro rechnen.

Friedhofsgebühren für Baumgräber

Immer mehr Friedhöfe bieten auch Urnenbestattungen an Bäumen an. Ein solcher Platz kostet ungefähr zwischen 700 und 2500 Euro. 

Beisetzungsgebühren

Zu den oben aufgeführten Kosten für das Nutzungsrecht eines Grabes kommen die jeweiligen Beisetzungsgebühren. Diese fangen bei mindestens 200 Euro für ein Urnengrab an und können bis zu 2500 Euro für ein Erdwahlgrab erreichen.

 

Wer zahlt die Friedhofsgebühren?

In Deutschland sind die Erben des Verstorbenen gesetzlich dazu verpflichtet, für die Bestattungskosten aufzukommen. Dafür kann das hinterlassene Vermögen des Verstorbenen genutzt werden. Sind die Beerdigungskosten allerdings höher, müssen die Erben die Kosten aus eigener Tasche zahlen.

 

Wie werden die Friedhofsgebühren bezahlt?

Die Kosten für den Erwerb eines Grabnutzungsrechtes sowie die Beisetzungsgebühren werden von den meisten Ämtern einmalig in einer Gesamtpauschale erhoben. Viele Kommunen verschicken die Gebührenbescheide erst einige Wochen nach der Bestattung, so dass Sie bis dahin etwas Zeit haben, um die Finanzen zu ordnen. Sind Sie trotzdem nicht in der Lage, die Rechnung mit einem Mal zu begleichen, lohnt es sich, das Friedhofsamt zu kontaktieren. Viele Gemeinden sind kooperativ und verlängern entweder das Zahlungsziel oder bieten eine Möglichkeit zur Ratenzahlung an.

Kosten für alternative Bestattungsarten

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Beisetzung außerhalb eines Friedhofes, sei es in einem Wald oder als Seebestattung im offenenen Meer. Mittlerweile gibt es viele private Anbieter, die solche alternativen Bestattungsarten anbieten. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Bestatter beraten, welche Möglichkeit für Sie in Frage kommt.

Kosten für Waldbestattungen

Der Preis für ein Baumgrab in einem Wald richtet sich nach der Lage und Größe des Baumes. Günstige Plätze bekommt man ab ca. 600 Euro, dafür ist die Ruhezeit deutlich länger als die auf einem Friedhof. Ein Grabplatz auf einem alternativen Waldfriedhof darf bis zu 99 Jahre genutzt werden. Zusätzlich zu dem Grabpreis werden auch hier weitere Kosten für die Beisetzung sowie eventuelle Zusatzleistungen berechnet, so dass man mit Gesamtkosten ab mindestens 1000 Euro für die Bestattung in einem Wald rechnen muss.

Kosten für Seebestattungen

Seebestattungen sind aufgrund des größeren Aufwands etwas teuerer als Waldbestattungen. Zwar müssen Sie keinen Grabplatz erwerben, allerdings sind die Kosten für das Ausfahren des Schiffes sowie für die Schiffsbesatzung ein zusätzlicher Posten, der hier zum Tragen kommt. Daher müssen Sie für eine Seebestattung mit Kosten zwischen ungefähr 1000 und 3000 Euro rechnen.

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