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Schöne Traueranzeigen formulieren - öffentliche Trauer

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Mit einer Traueranzeige machen die Hinterbliebenen in der Zeitung öffentlich bekannt, dass ein Familienmitglied, Angehöriger, Bekannter oder auch Freund verstorben ist. Die Anzeige selbst kann dabei unterschiedlich gestaltet und formuliert werden. 

Was Sie hierbei beachten müssen und welche Möglichkeiten es für Traueranzeigen gibt, möchten wir Ihnen nachfolgend erläutern. 

Was ist eine Traueranzeige?

Bei einer Traueranzeige, oder auch “Todesanzeige” genannt, handelt es sich um eine Mitteilung an die entsprechende Zeitung, welche mit der Veröffentlichung bzw. der Bekanntmachung des Todes der verstorbenen Person beauftragt wird. 
Durch die Veröffentlichung und somit Bekanntmachung des Todes werden alle Bekannten und Freunde des Verstorbenen offiziell informiert. Parallel hierzu können die Hinterbliebenen alle engeren Angehörigen und Bekannten natürlich weiterhin mit Hilfe von Trauerbriefen über den Tod informieren. Eine Traueranzeige nimmt ihnen diese Arbeit jedoch ab. 

Eine Traueranzeige kann für jede Art von Person geschaltet werden. So selbstverständlich für Familienangehörige (Vater, Mutter, Kind, etc.), Mitarbeiter oder Kollegen innerhalb eines Unternehmens, Bekannte aus dem Freundeskreis, Vereinsmitglieder oder auch für Menschen ohne Angehörige. 

Jeder der möchte, kann eine Traueranzeige für eine verstorbene Person in Auftrag geben und damit ebenfalls seine Trauer zum Ausdruck bringen. In der Regel wird dies jedoch immer von den direkten Hinterbliebenen sowie dem beauftragten Bestattungsinstitut übernommen. 

Traueranzeige oder Todesanzeige: Unterschied

In diesem Zusammenhang werden oftmals zwei unterschiedliche Begriffe genutzt, nämlich die “Traueranzeige” selbst sowie das Synonym, die “Todesanzeige”. Dass beide Begriffe eigentlich eine unterschiedliche Bedeutung haben, spielt in aller Regel auch bei den Bestattungsinstituten keine Rolle mehr. Diese umfassen das Angebot sowohl für die Traueranzeige, als auch die Todesanzeige, sodass es für Sie als Hinterbliebener nicht von Relevanz ist, welchen Begriff Sie dafür verwenden. 

Traueranzeige: Wird erst nach der Beisetzung veröffentlicht. So z. B. an einem 1. Jahresgedenken bzw. dem Jahrestag des Verstorbenen. 

Todesanzeige: Wird für die Bekanntmachung des Todes sowie für den Termin der Beisetzung genutzt. 

Die Traueranzeige: Inhalte und Formulierung

Die Traueranzeige ist auf eine gewisse Art und Weise vergleichbar mit dem Grabstein, welcher als letzte Gedenkstätte direkt am Grab platziert wird. Denn auch hier werden der Vor- und Nachname, das Geburts- und Sterbedatum sowie auf Wunsch ein Zitat / Trauersprüche oder Motive eingraviert. 

Ähnlich ist es bei einer Traueranzeige, welche in einer Zeitung veröffentlicht wird. Neben den oben genannten Inhalten können in der Zeitungsanzeige noch Angaben wie Titel- oder besondere Auszeichnungen genannt werden (z. B. Doktor, Professor). Optional kann in der Todesanzeige ebenso der Termin der Beisetzung angegeben werden sowie der Friedhof, auf welchem diese stattfindet. 

Zudem kann innerhalb der Traueranzeige auch ein Hinweis darauf gegeben werden, dass am Grab beispielsweise auf Blumenschmuck verzichtet oder nicht kondoliert werden soll. Alternativ z. B. eine Spende an eine vorher festgelegte, wohltätige Institution geleistet werden kann. Zudem beinhaltet die Anzeige für den Verstorbenen selbstverständlich die Namen der Angehörigen.

Möchten Angehörige auch ein Bild des Verstorbenen veröffentlichen, ist dies jederzeit möglich. Sie müssen jedoch wissen, je mehr Informationen Sie innerhalb der Todesanzeige platzieren, desto mehr Kosten kommen auf Sie für die Veröffentlichung zu. 

Formulierungen

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, eine Traueranzeige zu formulieren. Es wird jedoch empfohlen sich auf ein paar wenige Sätze zur Persönlichkeit des Verstorbenen zu äußern. 

Einleitende Sätze können wie folgt sein: 

  • “Nach langer / kurzer schwerer Krankheit verstarb …”
  • “Wir sind glücklich über die wunderbare Zeit mit dir … “
  • “In Liebe und Dankbarkeit …”
  • “Viel zu früh müssen wir Abschied nehmen … “

Wir können Ihnen hierzu folgende Vorlagen empfehlen (Quelle: noz.de): 

Gestaltung

Bei der Gestaltung einer Traueranzeige sind den Angehörigen eigentlich kaum Grenzen gesetzt. So kann eine solche Anzeige mit einem Trauerspruch, Motiven (z. B. Wasser oder Bäume), christlichen Symbolen (z. B. Kreuz), religiösen Zitaten oder Ähnlichem gestaltet werden. 

Das beauftragte Bestattungsinstitut kann Sie hierbei ausführlich beraten, unterstützen und übernimmt die Gestaltung der Traueranzeige sowie die Beauftragung zur Veröffentlichung der Traueranzeige in der jeweiligen Zeitung. 

Wer wird erwähnt?

In der Traueranzeige werden Familienangehörige wie der Ehepartner, die Namen der Kinder, Enkel und Urenkelkinder, die Eltern oder Schwiegereltern sowie Geschwister und Schwäger erwähnt. 

Die Reihenfolge sieht wie folgt aus: 

  1. Ehepartner (wenn der verstorbene verheiratet war)
  2. Kinder nach Alter
  3. Enkel / Urenkel nach Alter
  4. Eltern / Schwiegereltern nach Alter
  5. Geschwister und Schwäger nach Alter

Wie wird eine Traueranzeige geschaltet? 

In der Regel sollte die Traueranzeige so schnell wie möglich geschaltet werden. Dies geschieht bei den meisten Fällen innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod der verstorbenen Person. So erfahren alle Mitmenschen und Personen, die dieser nahe gestanden haben, schnellstmöglich von deren Tod. 

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, eine Trauer- bzw. Todesanzeige erst nach der Beisetzung zu veröffentlichen, wenn beabsichtigt ist, dass die Beisetzung ausschließlich im Rahmen des engsten Familienkreises stattfindet. 

Die Kosten einer Traueranzeige in der Zeitung

Ein fixer Preis für die Veröffentlichung einer Traueranzeige innerhalb einer Zeitung ist schwer zu beziffern. Denn dieser ist zum einen davon abhängig, wie namhaft/bekannt die Zeitung ist und wie viele Leser sie hat sowie vom Platz und der Gestaltung der Traueranzeige. 

Je höher die Auflage einer Zeitung ist, desto teurer ist auch die Anzeige. Hinzu kommt, dass die Todesanzeige in Höhe und Breite in Millimetern gemessen wird. Sprich jeder Millimeter, den die Todesanzeige einnimmt, kostet Geld. Ebenso, wenn Motive oder sogar Farben mit ins Spiel kommen. 

Es ist jedoch grob zu sagen, dass eine Standard-Anzeige in einer örtliche Zeitung einige hundert Euro kosten kann. Ist die Zeitung regional vertreten, kann sich der Preis auch auf mehrere tausend Euro belaufen. 

Fazit

Eine Trauer- oder Todesanzeige dient vor allem dazu, Menschen über den Tod des Verstorbenen zu informieren und es ihnen gegebenenfalls zu ermöglichen, von dieser Person Abschied zu nehmen. 

In welcher Art und Weise eine Traueranzeige veröffentlicht wird, bleibt dabei jedem Hinterbliebenen sowie Angehörigen selbst überlassen. Am besten lassen Sie sich jedoch hierzu von dem beauftragten Bestattungsinstitut kompetent beraten. 

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