20% Rabatt nur noch bis 30.03

Die Betreuungsverfügung: Definition und Inhalt

Inhalt [ ]

Auch dank der Medien wird die Betreuungsverfügung jüngst immer mehr zum Thema. Doch kaum jemand weiß bislang, was eine Betreuungsverfügung im eigentlichen Sinn ist, wo man eine Betreuungsverfügung hinterlegen kann und welche Wünsche in einer Betreuungsverfügung hinterlegt werden können. 

Wir möchten Sie über das wirklich wichtige Thema gerne ein wenig näher aufklären. 

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Die Betreuungsverfügung ist eine Art Absicherung für Sie, falls der Fall eintreten sollte, dass Sie pflegebedürftig werden und nicht mehr selbständig über die medizinische und gesundheitliche Versorgung entscheiden zu können - sei es körperlich oder auch geistig.

Sollten diese Umstände eintreten, benötigen Sie eine rechtliche Betreuung, welche Ihnen diese Entscheidung abnimmt. Damit Sie auf diese Betreuung und folglich auch auf die Entscheidungen Einfluss haben, sollten Sie unbedingt eine sogenannte Betreuungsverfügung aufsetzen.

In dieser Betreuungsverfügung wird geregelt, wie Sie betreut werden und von wem oder auch von wem nicht. Außerdem können Sie hier festlegen, an welchem Ort Sie leben möchten, z. B. zu Hause oder in einem Pflegeheim. Auch kann in dieser Verfügung festgelegt werden, inwieweit gesundheitliche Eingriffe erfolgen sollen, um Sie beispielsweise am Leben zu halten. 

Welche Voraussetzungen gelten für den Betreuer?

  • Volljährigkeit der Person | © Volljährigkeit der Person
    Volljährigkeit der Person

    Der zukünftige Betreuer muss das 18. Lebensjahr erreicht haben.

  • Geschäftsfähigkeit der Person | © Geschäftsfähigkeit der Person
    Geschäftsfähigkeit der Person

    Der Betreuer muss geschäftsfähig sein.

  • Eintrag im Schuldnerverzeichnis liegt nicht vor | © Eintrag im Schuldnerverzeichnis liegt nicht vor
    Eintrag im Schuldnerverzeichnis liegt nicht vor

    Der zukünftige Betreuer darf keine negative Schufa haben

  • Keine Vorstrafen | © Keine Vorstrafen
    Keine Vorstrafen

    Der Betreuer muss frei von Vorstrafen sein

  • Wohnsitz in der Nähe des Betroffenen | © Wohnsitz in der Nähe des Betroffenen
    Wohnsitz in der Nähe des Betroffenen

    Die Entfernung zum Betroffenen darf nicht zu weit entfernt sein. Zu jeder zeit muss gewahrt sein, dass ein schnelles Erreichen bei Problemen gewährleistet ist.

Unser Service
Grabstein Galerie

Suchen Sie sich einen Grabstein aus unserer umfangreichen Galerie aus. Fügen Sie dann mit unserem Editor eine Beschriftung hinzu und wir mache Ihnen ein Angebot. Ganz unkompliziert.

Grabsteingalerie
3D-Grabsteineditor

Gestalten und Beschriften Sie ein modernes Grabmal nach Ihren Vorstellungen in unserem einmaligen 3D-Grabsteineditor. Wir machen Ihnen dann gerne ein Angebot. Alles ganz bequem von zu Hause aus.

Grabmal konfigurieren
Wir sind für Sie da

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Wir nehmen uns Zeit, Sie zu beraten. Ob per Telefon, über unsere interaktive Führung am Computer oder auch vor Ort in Crailsheim. Wir sind für Sie da!

Whatsapp 07951-295331

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?

Eine Vorsorgevollmacht bestimmt mit sofortiger Wirkung eine Person, die sich um die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Belange einer anderen Person kümmern darf. Sie wird bei akutem Handlungsbedarf geschlossen. 

Im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht gilt eine Betreuungsverfügung nicht sofort, wenn ein Notfall eintritt. Über ihr Inkrafttreten und darüber, ob dies überhaupt notwendig ist, muss erst ein Betreuungsgericht entscheiden. In Ihrer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer mit Ihrer Betreuung betraut werden soll. Das Gericht muss dem entsprechen und darf nur in Ausnahmefällen anders entscheiden, falls die betreffende Person ungeeignet ist. 

Die Betreuungsverfügung wird für gewöhnlich vorsorglich geschlossen, bevor eine akute Situation eintritt. 

Wann brauche ich eine Betreuungsverfügung?

Die Betreuungsverfügung können Sie immer dann abschließen, wenn Sie sich abgesichert fühlen möchten und wenn Sie sicher sein möchten, dass eine ganz bestimmte Person oder ganz bestimmte Personen im Notfall die wichtigsten Entscheidungen für Sie treffen dürfen. 

Sie kann jederzeit abgeschlossen werden und ist vorausschauend für den Fall, dass Sie selbst irgendwann nicht mehr entscheiden können.

Welche Voraussetzungen gelten für den Betreuer?

Für den in Frage kommenden Betreuer gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Die Person muss volljährig sein
  • Die Person muss geschäftsfähig sein
  • Die Person darf keinen Eintrag im Schuldnerverzeichnis besitzen
  • Sie darf weiterhin keine Vorstrafen haben
  • Sie darf nicht zu weit vom Betroffenen entfernt wohnen
  • Sie muss der deutschen Sprache ausreichend mächtig sein
Was ist eine Betreuungsverfügung?

Die Betreuungsverfügung ist eine Art Absicherung für Sie, falls der Fall eintreten sollte, dass Sie pflegebedürftig werden und nicht mehr selbständig über die medizinische und gesundheitliche Versorgung entscheiden zu können - sei es körperlich oder auch geistig.

Wann brauche ich eine Betreuungsverfügung?

Die Betreuungsverfügung können Sie immer dann abschließen, wenn Sie sich abgesichert fühlen möchten und wenn Sie sicher sein möchten, dass eine ganz bestimmte Person oder ganz bestimmte Personen im Notfall die wichtigsten Entscheidungen für Sie treffen dürfen.

Wie bekomme ich eine Betreungsverfügung

Natürlich können und müssen Sie sich eine Betreuungsverfügung nicht selbst ausdenken. Vorlagen für Betreuungsverfügungen gibt es im Internet für Sie zum Download. Auch Notare oder Anwälte halten entsprechende Formulare dazu bereit.

Unter diesem Link gibt es eine Vorlage dazu.

Muss ich geschäftsfähig sein, wenn ich eine Betreuungsverfügung aufsetze?

Nicht zwingend. Sie können sogar dann noch eine Betreuungsverfügung aufsetzen, wenn Sie nicht mehr oder nur noch bedingt geschäftsfähig sind. Besser und sicherer ist es allerdings, wenn Sie das bereits erledigen, solange Sie geschäftsfähig sind. 

Die richtige Aufbewahrung einer Betreuungsverfügung

Sie können Ihre Betreuungsverfügung bei einem Notar hinterlegen. Wir würden Ihnen das auch empfehlen - denn im Notfall sorgt der dafür, dass alles wie von Ihnen bestimmt, seinen Weg geht.

Natürlich können Sie das Dokument auch bei sich zuhause aufbewahren. Hier empfiehlt sich ein Ordner, in dem die Verfügung zusammen mit den anderen wichtigen Dokumenten wie Patientenverfügung etc. abgeheftet ist. 

Was kostet eine Betreuungsverfügung?

Für die öffentliche Beglaubigung durch einen Notar müssen Sie mit rund 50 bis 80 Euro rechnen. Günstiger ist die Beglaubigung durch eine Betreuungsbehörde. Die Kosten für die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht richten sich nach Ihrem Vermögen, sie kostet aber mindestens 60 Euro.

Fazit

Sorgen Sie rechtzeitig vor. Leider kann ein Notfall oft schneller eintreten als allen lieb ist. Auch im Sinne Ihrer Angehörigen ist es sinnvoll, zu regeln, wenn Sie als Betreuer bestimmen möchten. Ihnen persönlich gibt eine Betreuungsverfügung das gute und sichere Gefühl, für den schlimmsten Fall vorgesorgt zu haben. 

Ihr zuverlässiger Partner

Als Meisterbetrieb bieten wir seit 2006 würdevolle Grabmäler in ganz Deutschland an. 
Wir unterstützen Sie bei der Suche und Konzeption eines passenden Grabsteins kompetent und professionell.

Bei unserer großen Auswahl an Urnengrabsteinen, Einzelgrabsteinen, Doppelgrabsteinen und Liegegrabsteinen ist auch für Ihren Geschmack etwas dabei.
Jedes Grabmal ist individuell - deswegen nehmen wir uns die Zeit, die Sie benötigen, um einen würdevollen Ruheort zu gestalten.

Zwar produzieren wir im schönen Crailsheim in Baden-Württemberg. Aufgestellt werden unsere Grabsteine aber in ganz Deutschland, Österreich und Schweiz - also auch bei Ihnen und das ohne Aufpreis!

Zwei Erwachsene mit zwei Kindern lächeln
20% 20% 20% Rabatt
Nur noch bis 30.03 sichern! 07951-295331
Whatsapp

Ausstellung

Mo-Sa: 8:00 - 20:00
So: Schautag - keine Beratung

über 1.400 Grabsteine:
Rotebachring 45
74564 Crailsheim


© 2023 Messerschmidt GmbH